So kann die EnergieWende im Main-Kinzig-Kreis aussehen

Auszüge aus der Broschüre 
"Die EnergieWende im
Main-Kinzig-Kreis - Teil II"

3. Der Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig"

Am 24.04.1990 hat der Landrat im Kreisausschuß ein Konzept zur Umgestaltung der Kreiswerke Gelnhausen in ein Energiedienstleistungsunternehmen vorgelegt. Er folgte damit einem Kreistagsantrag der SPD-Fraktion vom November 1989, der auf Anregung der Koordination Energie-Wende zustande kam.

Das Konzept des Landrates zur Umgestaltung der KWG zum EDU ist ein erster wesentlicher Schritt hin zu einem neuen energiepolitischen Kon-sens im Main-Kinzig-Kreis.

Es zeigt sich jedoch, daß zwar eine Reihe wichtiger Überlegungen zur Elektroseite in das Konzept des Landrates eingeflossen sind, auf der Wärmeseite jedoch Fehlanzeige ist. Dies ist nicht verwunderlich, denn das Konzept geht von der derzeitigen Struktur der Kreiswerke Gelnhausen, einem Stromversorgungsunternehmen, aus.

Der fehlende Wärmemarkt (Nutzwärmekonzept) muß einschließlich der Ausweitung auf den gesamten Main-Kinzig-Kreis anderweitig gelöst werden. Unser Vorschlag hierzu ist die Einrichtung eines Eigenbetriebes für den gesamten Main-Kinzig-Kreis, dessen Betätigung auf drei Säulen ruht:
 

 3.1 Der Betrieb von BHKW

Das EnergieWende-Komitee Main Kinzig schlägt die Gründung eines Eigenbetriebes "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig"  vor.

Hintergrund für eine Betreibergesellschaft von BHKW-Anlagen im Main-Kinzig-Kreis, dem Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig", sind die volkswirtschaftlich unstrittigen Vorteile einer wärme-kraft-gekoppelten Energieerzeugung und die finanziellen Vorteile, die sich durch einen Betrieb außerhalb der Stromver-teilungsunternehmen ergeben.

Dies läßt sich an einem Beispiel verdeutlichen. Für Stromverteilungsunternehmen ergibt sich bei jedem zu berechnenden Konzept nur dann eine Wirtschaftlichkeit, wenn sich die Stromerzeugung mit BHKW unter Einberechnung der zu erzielenden Wärmegutschrift günstiger als die normalen Strombezugskosten darstellt. Der diesbe-züglich angesetzte Preis pro kWh liegt liegt bei ca. 8-12 Pf entsprechend dem derzeitigen Ein-kaufspreis der regionalen Energieversorgungsunternehmen. Somit ergeben sich nur an ganz wenigen ausgewählten Standorten betriebswirtschaftliche Aspekte für einen BHKW-Betrieb aus Sicht der Stromverteilungsunternehmen.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich bei einem Betrieb durch einen Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig". Hier können die tatsächlich dem Nutzer in Rechnung gestellten Strompreise von 20 bis über 50 Pf je kWh zur Wirtschaftlichkeitsberechnung herangezogen werden. Hieraus resultiert eine Vielzahl von be-triebswirtschaftlich sinnvollen BHKW-Standorten im Bereich des Main-Kinzig-Kreises.

Ein weiterer, wesentlicher Faktor ist die Konzentration von dazu notwendi-gem Fachpersonal für Wartung und Betrieb. Somit entfällt für alle "Kunden" das leidige Problem der Ausbildung von geschultem und dann nicht ausgelastetem Personal.

Die auftretenden konzessionsrechtlichen Probleme ließen sich bei den meisten Standorten durch formelle Betreiberschaft der Gebäudebesitzer wie Main-Kinzig-Kreis oder Zweckverbände  lösen. Diese Grundbesitzer können einen Untervertrag, der die ganze Bewirtschaftung der Anlagen umfaßt, mit dem Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" abschließen.

Eine Konzeption dieser Art soll natürlich mit den für den Main-Kinzig-Kreis zuständigen Energieversorgungsunternehmen abgestimmt werden. Als Forum hierfür bietet sich der Energiebeirat an, dessen Installation langsam konkrete Formen annimmt.

(...)
 

3.3 Die Übernahme kreiseigener Heizungen

Das zweite Arbeitsfeld, das von dem Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" abgedeckt werden soll, ist die Sanierung und der Betrieb der kreiseigenen Heizungsanlagen.

Hier zeigt sich, daß die normalen für die Bauunterhaltung zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um eine volkswirtschaftlich schleunigst notwendige und für den Kreis unter finanziellen Aspekten dringend gebotene Sanierung entsprechend schnell voranzutreiben. Eine Betreibergesell- schaft mit eigenem Haushalt, die - mit dem Kapital der kreiseigenen Heizungsanlagen im Rücken - in der Lage ist, entsprechende Kredite am Markt aufzunehmen, kommt hier wesentlich schneller voran.

Für den Kreis ergibt sich eine Entlastung in der Bauunterhaltung; die Wärmeenergie würde nach einem entsprechenden Schlüssel und Zugrundelegung einer Preisleitklausel nach verbrauchter Wärmeenergie abgerechnet.

Einige weitere Vorteile:
 

Die derzeit durch das Energieamt abgedeckte Beratung der Kommunen des Main-Kinzig-Kreises kann ebenfalls von dem Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" übernommen und nach Kostenaufwand vergütet werden. Insgesamt soll der Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" mittelfristig wirtschaftlich arbeiten, eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erreichen, dem Kreis Kosten sparen, die Umwelt spürbar entlasten und Gewinne erwirtschaften.

Wir sind der Meinung, daß ein Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" die beste Möglichkeit darstellt, gleichzeitig betriebswirtschaftlich rentabel, ökologisch sinnvoll und kostensenkend für den Main-Kinzig-Kreis Energie bereitzustellen.

Für den Main-Kinzig-Kreis würde der Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" eine konsequente Fortführung seiner Energiepolitik bedeuten mit sicher zukunftweisendem Modellcharakter für andere Kreise.

Ziele der Übernahme kreiseigener Heizungen ist mithin:

Hierbei ist in drei Stufen vorzugehen:

Stufe 1

Regelung, Wartung und Heizungseinstellung an kreiseigenen Gebäuden und Belüftungsanlagen.

Hierzu können bestehende Wartungsverträge gekündigt werden (Entla-stung des Kreises ca. 110.000.-- DM/a). Außerdem werden durch fehlende Wartungsverträge entstehende Kosten in unbekannter aber beträchtlicher Höhe gespart.

Diese Leistungen können zusätzlich von dem Personal erfüllt werden, das für den BHKW-Betrieb ohnehin nötig ist.

Stufe 2

Alle kreiseigenen Gebäude werden sukzessive mit Wärmeübergabestellen und Wärmemengenzähler in Vor- und Rücklauf eingerichtet, Kosten pro Gebäude zwischen 500.-- und 30.000.-- DM. Alsdann werden die Heizungsanlagen an den Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" übereignet.

Der Kreis erhält die Heizenergie unter Zugrundelegung einer Preisleitklausel, die an die Gestehungskosten der Primärenergieträger angepaßt ist.

Vorteile für den Kreis:
Vorteile für den Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig":
 

Stufe 3

a) heizungsseitig

Bei Neuinvestitionen wird ein neuer Vertrag mit dem Kreis ge-schlossen, der nicht mehr die Wärme sondern die Energiedienstleistung in Rechnung stellt, dadurch werden

b) stromseitig

Der Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" wird von Fall zu Fall Angebote zur Optimierung der Stromseite und damit zur Kostensenkung an den Kreis machen, wie z. B. zur Maximumüberwachung oder zur Spitzenabsenkung.

3.4 Die Erweiterung des Angebots auf Dritte

Weiterhin ist eine Ausweitung des Konzeptes auf Privatleute und Firmen vorgesehen. Hierbei können Privatleute die in ih-ren Gebäuden eingebauten Heizungsanlagen leasen. Als Leasinggesellschaft tritt entwerder der Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig", eine Tochtergersellschaft oder eine andere Leasinggesellschaft auf. Ferner ist eine Aus-weitung des Angebotes auf Optimierung des Stromverbrauches z.B. durch Möglichkeiten der Spitzenabsenkung vorgesehen.

Die derzeit durch das Energieamt abgedeckte Beratung der Kommunen des Main-Kinzig-Kreises kann ebenfalls von dem Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" übernommen und nach Kostenaufwand vergütet werden. Insgesamt soll der Eigenbetrieb "Wärme- und Kraftoptimierung Main-Kinzig" mittelfristig betriebswirtschaftlich rentabel arbeiten und eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erreichen.

3.5 Die Rechtsform der Gesellschaft

Prinzipiell sind als Gesellschaftsformen denkbar:
 

Regiebetrieb

In einem Regiebetrieb werden die BHKW direkt vom Kreis betrieben. Die Betriebsleitung ist Teil der Verwaltung. In diesem Betrieb bestehen optimale Einflußmöglichkeiten im Sinne einer demokratischen Kontrolle.

Es gibt keine separaten Wirtschaftpläne, sondern eine Abwicklung über den Haushalt. Dies ist zwar demokratisch, erschwert aber die Reaktion auf das Marktgeschehen. Der Regiebetrieb ist schwerfällig.

Da die gesamte Finanzierung über den Kreishaushalt läuft, ist jede Kreditaufnahme eine zusätzliche Verschuldung. Selbst wenn günstigste Amortisationszeiten erreichbar sind, würden Maßnahmen in dem angestrebten Maße zur Nichtgenehmigung des Haushalts führen.

Da der Regiebetrieb außerdem über den normalen Stellenplan des Main-Kinzig-Kreises läuft, würden Neueinstellungen anfallen, die ebenso den Intentionen der Kommunalaufsicht widersprechen.

Ergebnis: Es ist unerheblich, ob man den Regiebetrieb für optimal hält (wegen der demokratischen Kontrolle) oder für zu schwerfäl-lig. Bei der an-haltend schlechten Haushaltslage und der Einstellung der Kommunalaufsicht ist ein Regiebetrieb zur Betreibung von BHK auf absehbare Zeit im Main-Kinzig-Kreis nicht durchführbar.

Betreibung durch Dritte (Private)

Das andere Extrem gegenüber der demokratisch optimalen Kontrolle im Regiebetrieb bei gleichzeitiger extremer Schwerfälligkeit und damit mangelnder Marktkonformität ist die Betreibung der BHKW durch Dritte.

Hierbei ist die Energieversorgung der öffentlichen Kontrolle am weitesten entzogen. Wenn man jedoch davon ausgeht, daß in der Pri-vatwirtschaft Kapital vorhanden ist und die Betreibung von BHKW statt der herkömmli-chen Energieversorgung eine ökologisch doppelt sinnvolle Maßnahme darstellt, denn einerseits werden die Ressourcen geschont, andererseits die Emissionen vermindert, so könnte diese Form akzeptabel sein.

Es zeigt sich jedoch, daß die herkömmlichen Energieversorger am Betrieb von BHKW aus betriebswirtschaftlichen Gründen kein Interesse haben, denn sie berechnen die Kosten der bereitgestellten Wärme und der bereitgestellten elektrischen Energie. Die opportunity costs zu den Kosten der so erzeugten Stromenergie sind nämlich die Kosten der bezogenen Stromenergie, und hier sind die Einstands-preise für die regionalen Energiever-sorgungsunternehmen, gleich ob dies die KWG, die OVAG oder die EAM sind, derzeit mit ca. 10 Pfg/kwh deutlich geringer als die der in BHKW erzeugten elektrischen Energie.

Daher resultiert auch die Unzufriedenheit der KWG mit der Tatsache, daß sie das BHKW in Rodenbach betreibt: es rechnet sich für ein regionales EVU betriebswirtschaftlich nicht. Die Entscheidung für den Betrieb des BHKW ist politisch gefallen und nicht betriebswirtschaftlich. Es ist nur logisch, daß sich in den Kreis-werken Widerstand regt, etwaige weitere BHKW außerhalb ihres Versorgungsgebietes betreiben zu müssen.

Völlig anders würde dies aussehen, wenn man die Stromerzeugungskosten in den BHKW nicht gegen die 10 Pfg/kwh rechnet, die die KWG und andere regionale EVU zahlen, sondern gegen die 28 bis 32 Pfg/kwh, die der Kreis für den Stromeinkauf durchschnittlich zahlt. Hier wäre ein betriebswirtschaftlicher Gewinn möglich, bei gleichgünstigen ökologischen Auswirkungen. Der Gewinn würde zudem den Kreishaushalt entlasten.

Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb unterscheidet sich von Regiebetrieb dadurch, daß er ein Sondervermögen des Kreises darstellt. Dies bedeutet, daß sowohl die fi-nanzielle Ausstattung als auch der Stellenplan nicht Bestandteil des Kreishaushaltes sind und damit nicht unter die Genehmigungspflicht der Kommunalaufsicht (Regierungspräsident) fallen. Eine Ausnahme gilt laut EBG § 18 Abs. 1 lediglich für etwaige Beamtenstellen, die im Stellenplan des Kreises zu führen sind und in die Stellenübersicht des Eigenbetriebes nach-richtlich übernommen werden.

Das bedeutet, daß genau die Gründe, die zum Ausschluß des Regiebetriebes aus unserer Betrachtungsweise geführt haben, für den Eigenbetrieb nicht zutreffen.

Andererseits ist die demokratische Kontrolle beim Eigenbetrieb geringer als beim Regiebetrieb. Es kann weder durch normale Kreistagsanträge noch durch Haushaltsanträge direkt Einfluß auf den Eigenbetrieb genommen werden. Die wirtschaftliche Überwachung liegt vielmehr bei der Betriebskommission, so daß lediglich eine mittelbare demokratische Kontrolle stattfindet. Andererseits ist hierdurch eine größere Flexibilität der Betriebsleitung möglich, auf aktuelle Marktsituationen innovativ zu reagieren.

Da Erfahrungen mit Eigenbetrieben im Energiesektor zeigen, daß sowohl die Unternehmensleitung als auch die Kommunalverwaltung und die Volksvertretungen recht zufrieden mit diesen sind (Rottweil sei hier als Beispiel genannt), scheint uns hier ein ausgewogener Kompromiß zwischen dem Ansinnen auf demokratische Kontrolle und der Notwendigkeit flexibler, marktorientierten Management- verhaltens gelungen.

Gegen diese Lösung spricht vordergründig die tatsächliche Erfahrung mit dem Eigenbetrieb des Main-Kinzig-Kreises, den Kreiskrankenhäusern, jedoch herrschen dort völlig andere Bedingungen.

Die Kreiskrankenhäuser können sich ihr Marktsegment nämlich nicht nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, nach den Überlegungen von Rentabilität und angemessenem Gewinn, aussuchen, sie haben vielmehr einen Servicezwang, sie haben nicht die Möglichkeit, unrentable Aufträge abzulehnen. Daß solche Betriebe nur dann wirklich rentabel arbeiten können, wenn die Möglichkeit der freien Preisgestaltung (die hier nicht gegeben ist) und des optimalen Managements gleichzeitig erfüllt sind, liegt auf der Hand.

Völlig anders ist die Situation jedoch bei einem BHKW-Betreiber-Betrieb. Dieser wird nur dort investieren, wo beide Ziele, das der Rentabilität und das des Umweltschutzes gleichermaßen gewährleistet sind.

Der Gesetzgeber schreibt für Eigenbetriebe zu recht vor, daß diese wirtschaftlich arbeiten müssen. Insbesondere ist hierbei zu beachten, daß diese Betriebe eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erreichen sollen und darüber hinaus Rücklagen bilden sollen. Bei allen unseren Berechnungen sind wir davon ausgegangen, daß sich das eingesetzte Eigenka-pital mit mindestens 10 % verzinsen soll. Einzelprojekte, die unter dieser Verzinsung liegen wurden nicht in die Projektliste aufgenommen.

Wir sind daher der Meinung, daß der Eigenbetrieb eine Möglichkeit darstellt, gleichzeitig wirtschaftlich, betriebswirtschaftlich rentabel, ökologisch sinnvoll und für den Main-Kinzig-Kreis kostensenkend BHKWs betreiben zu können.

Eigene Kapitalgesellschaft (GmbH)

Neben dem Eigenbetrieb weist die GmbH ähnliche Vorteile auf. Sie ist nicht minder flexibel als der Eigenbetrieb, kann sich zu ähnlich günstigen Bedingungen auf dem Kapitalmarkt bedienen, wie der Eigenbetrieb und hat die gleichen Vorteile hinsichtlich der Kalku-lation der opportunity costs wie der Eigenbetrieb.

Einen gewissen Nachteil könnte man darin sehen, daß die Kontrolle der Öffentlichkeit durch die von ihr gewählten Institutionen etwas geringer ist als beim Eigenbetrieb. So dominieren im Aufsichtsrat einer GmbH gewöhnliche andere Interessen als in der Betriebskommission eines Eigenbetrie-bes.

Dies scheint uns jedoch nicht das Ausschlaggebende zu sein. Vielmehr ist es bei Betrieben, die mit dem Zweck einer Gewinnerzielung geführt wer-den, durchaus sinnvoller eine Gesellschaftform zu wählen, die nicht körperschaftssteuerpflichtig ist. Inwieweit durch einen gemeinsamen Teilbetrieb mit Teilen der Abfallwirtschaft, also einer hoheitlichen Aufgabe, weiter steuerliche Vorteile erlangt werden können, bleibt vorerst weiteren Untersuchungen vorbehalten.

Wir stellen also fest, daß sowohl hinsichtlich der Kontrolle als auch aufgrund steuerlichwirtschaftlicher Überlegungen die GmbH gegenüber dem Eigenbetrieb eher Nachteile bringt.

Kapitalgesellschaft mit Kreisbeteiligung

Hierfür gelten prinzipiell die gleichen Überlegungen wie für die GmbH ohne Beteiligung Dritter.

Es ist jedoch einer Überlegung wert, ob die zusätzlichen Nachteile, nämlich geringerer Einfluß des Kreises auf die betrieblichen Entscheidungen durch andere Vorteile aufgewogen werden. Dies wäre dann der Fall, wenn die Eigenkapitalbeschaffung das zentrale Problem des Betriebes wäre. Für den Preis einer teilweisen Fremdbestimmung bekäme man möglicherweise Partner in der Eigenkapitalbeschaffung. Da jedoch die Eigenkapitaleinlage in Sachwerten geleistet werden kann, ja u. E. geleistet werden sollte und eine solche den Main-Kinzig-Kreis sogar noch entlasten würde (wie im Teil II dargelegt), halten wir die Aufnahme Dritter als Gesellschafter nicht für sinnvoll.

Zweckverband mit Beteiligung des Kreises

Hierfür gelten prinzipiell die gleichen Überlegungen wie für die GmbH mit Kreisbeteilgung. Eine Zweckverbandsbildung käme hierbei mit Gemeinden oder Städten des Kreises in Betracht. Einen Zweckverband mit einer Vielzahl von Mitgliedern halten wir jedoch nicht nur für zu schwerfällig, sondern letztlich für politisch nicht umsetzbar.

Davon unbenommen sein sollten spätere Überlegungen, in dem ein oder anderen Fall zwischen dem zu gründenden Betrieb und einer Gemeinde zu Zweckverbandslösungen zu kommen, wenn Liegenschaften beider betroffen sind.

Nach Würdigung der unterschiedlichen Möglichkeiten, zu einem BHKW-Betreiber-Betrieb zu kommen, scheint uns der Eigenbetrieb die wirtschaftlich günstigste Lösung zu sein.

3.6 Überlegungen zum Konzessionsrecht

Die bestehenden Konzessionsverträge sind für das vorliegende Modell kein Hinderungsgrund, sie wurden vielmehr voll in die Planung einbezogen.

Jeder ist berechtigt

Diese Annahmen wurden hierbei berücksichtigt. In allen 10 Fällen wird die elektrische Energie entweder auf dem Gelände des Betreibers erzeugt und verbraucht oder zu den Bedingungen des regionalen EVUs eingespeist.

Bei der Wärmelieferung sind wir in einigen Fällen (dort wo Investitionen für das Wärmenetz vorgesehen sind) von Nahwärmetransport durch öffentliches Gebiet ausgegangen.

Hier ist zu prüfen, ob die Gasversorger die alleinigen Konzessionen für leitungsgebundene Wärmelieferung haben. Selbst wenn dies der Fall ist, wäre dies jedoch kein Hindernisgrund. Geht man von einer Beheizung mit Gas aus, so würde ein BHKW plus Wärmetransport den Gaslieferanten eine größere Abnahmenmenge sichern als Gasheizungen bei den Endverbrauchern, da auch für die Stromerzeugung Gas benötigt wird. Der Wärmetransport vom BHKW zum Endverbraucher bringt auch dem Gasversorger Vorteile, so daß er seinerseits zu Konzessionen bereit sein wird.


Mehr zum EnergieWende-Konzept Main Kinzig erfahren Sie durch unsere Energiebroschüren

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