Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Entwurf)

11. Energie

11.1. Energiebereitstellung - Grundsätze und Ziele

Für Planung und Realisierung der zu einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Energie erforderlichen Infrastruktur sowie der hierzu notwendigen Einrichtungen ist zu berücksichtigen, dass
Anmerkung des ÖkoBüro Hanau: die kursiv gedruckten Sätze sind "Ziele"
In die Regionalpläne sind regional bedeutsame Planungen und Maßnahmen aufzuneh- men, die eine Optimierung der Energieinfrastruktur unter den vorgenannten Grundsätzen unterstützen. Dies betrifft sowohl den Aus- bzw. Neubau von regional bzw. überörtlich bedeutsamen Erzeugungsanlagen sowie Leitungen zur Elektrizitäts-, Femwärme- und Gasversorgung unter Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung als auch die verstärkte Anwendung von Technologien zur Nutzung regenerativer Energien. Die Errichtung von Anlagen,  die diesen Zielsetzungen  entsprechen,  ist  mit Ausnahme  von Windkraft- anlagenparks in den regionalplanerischen Bereichen für Industrie und Gewerbe mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.

Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regional- plänen Bereiche für die Windenergienutzung auszuweisen. Kriterien für die Ausweisung sind insbesondere eine hinreichende Windgeschwindigkeit, im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz, hinreichende Abstände zu Siedlungs- bereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur-, Landschafts- und Lärm- schutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Jn den Bereichen für Windenergienutzung sind entsprechende Anlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.

Standorte bestehender Kraftwerke für die überregional bedeutsame Elektrizitätsver- sorgung sind unter der Maßgabe einer nachfolgenden Anwendung von Erzeugungstech-
niken mit hoher Energieefftzienz und geringer Emission klimaschädlicher Gase landes- und regionalplanerisch zu sichern. Diese Maßgaben gelten auch bei einer raumordne- rischen verträglichkeitsprüfung für neu geplante Kraftwerksstandorte.

Die räumliche Zuordnung geplanter Hochspannungsfreileifungen und Siedlungsbereiche sowie sonstiger schutzbedürftiger Bereiche ist so vorzunehmen, dass hinreichende Abstände gemäß den  geltenden vorsorgebestimmungen über elektromagnetische Felder eingehalten werden.

Begründung

Der zukünftige Energiebedarf muss vorrangig umweltschonend und mit minimalen Kohlendioxid- Emissionen klimaverträglich, sicher, zuverlässig und sozialverträglich gedeckt werden. Unter Beachtung der gebotenen ökonomischen Anforderungen an Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit der Energieversorgung gilt es, die umweltverträgliche Energiebereitstellung zu forcieren.

Die hierzu unabdingbar notwendige Ausschöpfung von Energieeinsparpotenzialen sowie die verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie dezentraler Technologien der rationellen Energieerzeugung sollen zugleich dazu beitragen, den Anteil überregionalen und regionalen Transports von Elektrizität und fossilen Energieträgern zu verringern und die regionale und lokale Energiebereitstellung zu stabilisieren.

Geeignete Standorte für die Windkraftnutzung sind insbesondere in den hessischen Mittelgebirgen nur begrenzt vorhanden und müssen deshalb optimal genutzt und zu diesem Zweck planungsrechtlich in Abwägung mit anderen Erfordernissen gesichert werden.

Die Vorsorgegrenzwerte zu elektromagnetischen Feldern hat der Bund als zuständiger Verordnungsgeber mit Erlass der 26. BImSchVO bestimmt. Diese sind auch bei der Planung und dem Bau von Hochspannungsfreileitungen einzuhalten.

11.2  Energiedienstleistung - Grundsätze

Die Nachfrage nach Energiedienstleistungen soll möglichst weit gehend durch Einsparung, rationelle Energieverwendung und Nutzung regenerativer Energieträger gedeckt werden. Den kommunalen Gebietskörperschaften soll daher eine besondere Bedeutung für eine umwelt- und klimaschonende Energienutzung zukommen.

Die Gebietskörperschaften sollen im Zusammenwirken mit den regionalen und lokalen Akteuren sowie den Unternehmen der Energiewirtschaft die Aufstellung regionaler und örtlicher Energiekonzepte fortsetzen. Energiekonzepte sollen, soweit sinnvoll, zu Klimaschutzkonzepten weiterentwickelt werden. In den öffentlichen Liegenschaften sollen Maßnahmen zur Wärme- und Stromeinsparung ergriffen werden; neue bauliche Anlagen sollen, soweit technisch sinnvoll, in Niedrigenergie-Bauweise und unter Berücksichtigung einer möglichst rationelle Elektrizitätsanwendung errichtet werden.

Bei der planerischen Konkretisierung von Siedlungs- und Gewerbebereichen sollen möglichst umfangreiche Einsparungen an Primärenergie und eine hohe Schadstoffentlastung angestrebt werden.

Zur Überwindung finanzieller Hemmnisse bei der Umsetzung technischer Maßnahmen sollen auch neue Betreibermodelle und moderne Methoden der Projektplanung eingesetzt werden.

Begründung

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche auf regionaler, europäischer und internationaler Ebene betrifft und entsprechende Entscheidungen erfordert. Ein effektiver Schutz des Klimas setzt aber auch individuelle Verhaltensänderungen vor Ort voraus und ist auf den Konsens und die Kooperation aller Beteiligten angewiesen.

Gemeindliche Energiekonzepte haben sich als geeignetes Instrument bewährt, um im Vorfeld von Investitionsentscheidungen Schwachstellen von Gebäuden und Anlagen und ganzen Siedlungsgebieten systematisch zu erkennen. Integrierte Energiekonzepte dienen der Untersuchung von raumplanerischen, technischen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Handlungsvarianten. Grundlage für eine erfolgreiche Erstellung und Umsetzung von Energiekonzepten sowie die Erfolgskontrolle bei organisatorischen und investiven Maßnahmen  ist eine systematische Energieverbrauchserfassung. Eine EDV-gestützte Energieverbrauchs- und Energiebezugserfassung kann bereits zu einer wesentlichen Kostensenkung beitragen. Erfahrungsgemäß lassen sich durch die Erfassung von Energieverbrauch und Energiekosten ca. 1 0 bis 1 5 % einsparen. Das Land Hessen hat ein entsprechendes Programm erarbeiten lassen, das den Kommunen kostenlos zur Verfügung steht.

Öffentliche Stellen können mit Bauprojekten, Beschaffungen und Leistungsvergaben dafür Sorge tragen, dass  den  Anforderungen  des  Klimaschutzes  durchgängig  Rechnung  getragen  und  ein klimaschutzorientiertes Verhalten deutlich wird.



Dieser Entwurf wurde von der Hess. Landesregierung am 22. Februar 2000 beschlossen, bis zum 3. Juli 2000 findet die Anhörung der Träger öffentlicher Belange hierzu statt.
Der Gesamtplan und die zugehörige Karte können im ÖkoBüro Hanau eingesehen werden.
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