Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regional- plänen Bereiche für die Windenergienutzung auszuweisen. Kriterien für die Ausweisung sind insbesondere eine hinreichende Windgeschwindigkeit, im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz, hinreichende Abstände zu Siedlungs- bereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur-, Landschafts- und Lärm- schutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Jn den Bereichen für Windenergienutzung sind entsprechende Anlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.
Standorte bestehender Kraftwerke für die überregional
bedeutsame Elektrizitätsver- sorgung sind unter der Maßgabe
einer nachfolgenden Anwendung von Erzeugungstech-
niken mit hoher Energieefftzienz und geringer Emission klimaschädlicher
Gase landes- und regionalplanerisch zu sichern. Diese Maßgaben gelten
auch bei einer raumordne- rischen verträglichkeitsprüfung für
neu geplante Kraftwerksstandorte.
Die räumliche Zuordnung geplanter Hochspannungsfreileifungen und Siedlungsbereiche sowie sonstiger schutzbedürftiger Bereiche ist so vorzunehmen, dass hinreichende Abstände gemäß den geltenden vorsorgebestimmungen über elektromagnetische Felder eingehalten werden.
Die hierzu unabdingbar notwendige Ausschöpfung von Energieeinsparpotenzialen sowie die verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie dezentraler Technologien der rationellen Energieerzeugung sollen zugleich dazu beitragen, den Anteil überregionalen und regionalen Transports von Elektrizität und fossilen Energieträgern zu verringern und die regionale und lokale Energiebereitstellung zu stabilisieren.
Geeignete Standorte für die Windkraftnutzung sind insbesondere in den hessischen Mittelgebirgen nur begrenzt vorhanden und müssen deshalb optimal genutzt und zu diesem Zweck planungsrechtlich in Abwägung mit anderen Erfordernissen gesichert werden.
Die Vorsorgegrenzwerte zu elektromagnetischen Feldern hat der Bund als zuständiger Verordnungsgeber mit Erlass der 26. BImSchVO bestimmt. Diese sind auch bei der Planung und dem Bau von Hochspannungsfreileitungen einzuhalten.
Die Gebietskörperschaften sollen im Zusammenwirken mit den regionalen und lokalen Akteuren sowie den Unternehmen der Energiewirtschaft die Aufstellung regionaler und örtlicher Energiekonzepte fortsetzen. Energiekonzepte sollen, soweit sinnvoll, zu Klimaschutzkonzepten weiterentwickelt werden. In den öffentlichen Liegenschaften sollen Maßnahmen zur Wärme- und Stromeinsparung ergriffen werden; neue bauliche Anlagen sollen, soweit technisch sinnvoll, in Niedrigenergie-Bauweise und unter Berücksichtigung einer möglichst rationelle Elektrizitätsanwendung errichtet werden.
Bei der planerischen Konkretisierung von Siedlungs- und Gewerbebereichen sollen möglichst umfangreiche Einsparungen an Primärenergie und eine hohe Schadstoffentlastung angestrebt werden.
Zur Überwindung finanzieller Hemmnisse bei der Umsetzung technischer Maßnahmen sollen auch neue Betreibermodelle und moderne Methoden der Projektplanung eingesetzt werden.
Gemeindliche Energiekonzepte haben sich als geeignetes Instrument bewährt, um im Vorfeld von Investitionsentscheidungen Schwachstellen von Gebäuden und Anlagen und ganzen Siedlungsgebieten systematisch zu erkennen. Integrierte Energiekonzepte dienen der Untersuchung von raumplanerischen, technischen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Handlungsvarianten. Grundlage für eine erfolgreiche Erstellung und Umsetzung von Energiekonzepten sowie die Erfolgskontrolle bei organisatorischen und investiven Maßnahmen ist eine systematische Energieverbrauchserfassung. Eine EDV-gestützte Energieverbrauchs- und Energiebezugserfassung kann bereits zu einer wesentlichen Kostensenkung beitragen. Erfahrungsgemäß lassen sich durch die Erfassung von Energieverbrauch und Energiekosten ca. 1 0 bis 1 5 % einsparen. Das Land Hessen hat ein entsprechendes Programm erarbeiten lassen, das den Kommunen kostenlos zur Verfügung steht.
Öffentliche Stellen können mit Bauprojekten, Beschaffungen
und Leistungsvergaben dafür Sorge tragen, dass den Anforderungen
des Klimaschutzes durchgängig Rechnung getragen
und ein klimaschutzorientiertes Verhalten deutlich wird.
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