neue hanauer zeitung Nr. 107, Sommer 1999

Ein Umweltkrieg in humaner Absicht?

Ökologische und humanitäre Folgen des Krieges gegen Jugoslawien

Von Knut Krusewitz
 

I. Kollateralschäden oder vorsätzlicher Umweltkrieg?

Die streitige Frage, ob die NATO-Staaten mit ihrem Krieg gegen Jugoslawien tatsächlich das Ziel verfolgten, ein autoritäres Regime davon abzuhalten, sein Volk zu unterdrücken, ließe sich nicht zuletzt durch eine kritische Würdigung der Mittel entscheiden, die sie wählten, um ihre Absicht zu verwirklichen.

In dieser umweltwissenschaftlichen Kriegsanalyse versuche ich den empirischen Beweis für die These zu liefern, daß die NATO völkerrechtswidrig Methoden und Mittel der ökologischen und Umweltkriegsführung anwendete. Ökologische und Umweltkriegsführung charakterisieren unterschiedliche biosphärische, militärische und kriegsrechtliche Realitäten. Um ökologische Kriegsführung handelt es sich, wenn kriegführende Parteien die Natur zu militärischen oder sonstigen feindseligen Zwecken als Mittel der  Zerstörung, Schädigung oder Verletzung eines anderen Vertragsstaates nutzen.  Beispiele sind die Entlaubung von Mangrovenwäldern und die Wettermanipulation im Vietnamkrieg oder die Inbrandsetzung von Erdölquellen im Golfkrieg. Ein Umweltkrieg wird geführt, wenn nicht nur die Biosphäre, sondern, wie zuletzt im Krieg gegen Irak, auch die Zivilbevölkerung, ihre Volkswirtschaft und ihre Kulturgüter angegriffen  werden.1)
Dieser Krieg war nach 1945 der erste gegen eine entwickelte Industriegesellschaft in Europa. Auf jugoslawischem Territorium befanden sich zu Beginn des Krieges in der Umgebung von Großstädten große Industriekomplexe wie Petrochemie, Erdölraffinerien, Düngemittelfabriken, Fabrikations- und Speicheranlagen der Chemieindustrie und der Landwirtschaft sowie die Energiespeicher von Kraftwerken. Solche Anlagen wurden für friedliche Zwecke gebaut und genutzt. Sie enthalten allerdings Destruktionspotentiale, die durch militärische Zerstörung unkontrolliert freigesetzt werden können und dann schwere Umwelt- und Gesundheitsschäden verursachen. Genau diese Eigenschaften machten sie attraktiv für die Zielplaner der NATO.

Offenbar nahm die politische und militärische Führung des Nordatlantikpaktes an, sie dürften die Umwelt des Gegners – also unausweichlich auch die der Zivilbevölkerung – nachhaltig schädigen,  um ihn vernichtend zu schlagen. Diese Annahme ist allerdings völkerrechtswidrig. Einer der wichtigsten Grundsätze des modernen Kriegsvölkerrechts besagt nämlich, daß »die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegsführung«2) haben. Ebenfalls verboten ist, was der damalige SPD-Bundestagsabgeordnete  Günter Verheugen im Jahre 1990 noch wußte, »eine Kriegsführung, die ausgedehnte, langanhaltende oder schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursacht.«3)  Deshalb sind seit 1977, nach Beendigung des Vietnamkrieges, in dessen Verlauf die US-Streitkräfte die ökologische Kriegsführung zum erstenmal in der Kriegsgeschichte zum integralen Bestandteil einer Militärstrategie gemacht hatten, militärische Eingriffe in die Umwelt kriegsvölkerrechtlich verboten.4) Allerdings müssen sie so gravierend sein, daß sie auch unter Berücksichtigung der Kriegsverhältnisse das tragbare Maß überschreitet.

»Dies ist dann der Fall«, so der Schweizer Völkerrechtler Kurt M. Höchner in seiner grundlegenden Arbeit über den Schutz der Umwelt im Kriegsrecht, wenn »lebenswichtige Einrichtungen der künstlichen Umwelt zerstört werden, die zur Versorgung einer größeren Anzahl Menschen dienen und deren Wiederherstellung vielleicht Jahre erfordert; oder bei Eingriffen in die natürliche Umwelt, so etwa in das Klima, die Vegetation oder die Landschaft, die so beschaffen sind, daß sie zu tiefgreifenden Änderungen in den Lebensgewohnheiten führen, die Nahrungsmittelproduktion auf lange Zeit beeinträchtigen oder verunmöglichen, oder das Gebiet ganz oder weitgehend unbewohnbar machen.«5)

Solche Eingriffe verletzen massiv die im Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen genannten ökologischen und humanitären  Normen. Namentlich die in Artikel 35 (Wahl der Methoden und Mittel der Kriegsführung), Artikel 48 (Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele), Artikel 54 (Schutz lebensnotwendiger ziviler Objekte und Gebiete) und Artikel 55 (Schutz der natürlichen Umwelt) normierten Tatbestände. Schwere Verletzungen dieser Übereinkünfte gelten nach Artikel 85 Abs. 5 als Kriegsverbrechen.6)

Ich unterstelle, daß auch die Völkerrechtsexperten des Nordatlantikvertrages und der Verteidigungsministerien vor Kriegsbeginn wußten, daß es verboten ist, Methoden oder Mittel der Kriegsführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind, schwere Umweltschäden und dadurch unnötiges menschliches Leiden zu verursachen; ihnen dürfte auch bewußt gewesen sein, daß Verletzungen dieser Bestimmungen als Kriegsverbrechen geahndet werden können. Deshalb folgere ich, daß Kriegsverbrechen ein Mittel der NATO war, Krieg gegen Jugoslawien zu führen.
Die UN-Menschenrechtsbeauftragte Mary Robinson forderte Anfang Mai nicht zufällig, neben den serbischen Grausamkeiten auch die NATO-Luftangriffe vom Kriegsverbrechertribunal in Den Haag untersuchen zu lassen.7)

Das würde erklären, warum die NATO niemals über die Umweltkriegspraktiken ihrer 78-tätigen humanitären Intervention informierte und deren überregional auftretenden katastrophalen ökologischen und gesundheitlichen Begleiterscheinungen als Kollateralschäden verharmloste, als kriegsnotwendige, aber unbeabsichtigte  Vernichtung von Mensch und Gut.
Der Versuch von NATO-Staaten, die ökologischen Folgen ihrer Kriege herunterzuspielen und Informationen darüber geheimzuhalten oder zu vernichten, ist inzwischen eine erprobte Methode der Kriegsführung. So hat das US-Verteidigungsministerium nach dem Vietnamkrieg unersetzliches wissenschaftliches Beweismittel vernichtet8), zu Beginn des Golfkrieges eine kritische wissenschaftliche Debatte über die erkennbaren ökologischen Begleiterscheinungen ihrer Kriegsplanung unterbunden9) und nach dessen Beendigung brisante Umweltkriegsakten verschwinden lassen.10)

Sagen wir es deshalb bereits an dieser Stelle unmißverständlich: Die Formel von den Kollateralschäden war die irreführende Erklärung für die Begleiterscheinungen des Einsatzes verbotener Methoden der Ökologischen Kriegsführung und Mittel des Umweltkrieges.

2. Vom Recht zum Krieg zum Recht auf Kriegsverbrechen?

Tatsächlich nutzten die NATO-Streitkräfte zur Ökologischen Kriegsplanung  die jugoslawischen Umweltbereiche Boden, Wasser, Luft, Flora, Fauna und Klima als strategische Komponenten ihrer Kriegsführung, und im Verlauf ihrer Umweltkriegsführung mißbrauchten sie nicht nur die Umweltbereiche, sondern sie griffen auch die Zivilgesellschaft mit ihren Sektoren Industrie und Landwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Infrastrukturen und Kulturgüter an.

Damit nahmen sich die NATO-Staaten nicht nur das »Recht zum Krieg«, sondern auch das »Recht zum Kriegsverbrechen«. Und weil auch dieser Krieg zwangsläufig zu schweren Umweltschäden und damit zum menschlichen Leiden durch Umweltbelastungen führen mußte, versuchte die Militärführung nicht nur die komplexe ökologische Kriegsrealität zu steuern, sondern auch das Umweltbewußtsein der Zivilgesellschaft darüber. Selbstverständlich ist ihr  bewußt, daß erst das Ganze des Krieges das Wahre ist, weshalb sie ein erhebliches Interesse daran hat, daß wissenschaftliche und friedenspolitische Vorstellungen über die Umweltfolgen moderner Kriege lückenhaft bleiben. Nur dann kann sie, wie gehabt, eigenständig  darüber entscheiden, welche Umweltkriegsdaten als wichtig, unerheblich, wahr oder falsch zu gelten haben. Erst auf diesem Hintergrund wird dann auch verständlich, warum aus NATO-Sicht die völlige Zerstörung jugoslawischer Chemiekomplexe, Treibstoffdepots, Ölraffinerien und Kraftwerke, Brücken, Wasserwerke und Abwassersysteme, die großflächige, langanhaltende  Verseuchung von Wohngebieten, Agrarflächen und Trinkwassergebieten verursachten, eben keine  Umweltkriegsfolgen darstellen, sondern bloß die ökologisch, humanitär und völkerrechtlich vernachlässigbaren Begleitschäden konventioneller Luftangriffe.

3. Von der Entmündigung zivilgesellschaftlicher Umweltinstanzen

Das erklärt allerdings nicht, warum sich wichtige zivile Umweltinstanzen in den kriegführenden NATO- und EU-Staaten gleichschalten ließen oder selbst entmündigten.

Statt das Ausmaß der Umweltkriegsfolgen zu ermitteln, um dadurch zur Beendigung des Krieges beizutragen, verzichten sie, als sei das ihre ureigene Aufgabe, auf jedes Meß- und Aufklärungprogramm in der Region. Indem sie die militärischen Geheimhaltungs- und Verschleierungsinteressen kritiklos übernahmen, entstand ein funktionierendes zivil-militärisches Propaganda- und Zensurkartell. Einflußreiche international oder europäisch aktive Umweltorganisationen wie Greenpeace, Green Cross oder BUND und Nabu fielen während des Krieges im Gegensatz kleinen Umweltgruppen in Jugoslawien, Albanien, Bulgarien oder Griechenland als Kritik- und Aufklärungsinstanzen völlig aus.

Wozu taugt eigentlich ökologisches Denken und Handeln, wenn es nicht die Fähigkeit ausbildet, das Ganze dieses Umweltkrieges zu erklären, um seine Wirklichkeit in pazifistischer Absicht zu kritisieren?

Selbst der Umweltwissenschaftsbetrieb in den NATO-Staaten hielt sich, sieht man ab von den Universitäten Thessaloniki und Xanthi 11), vom Umweltbundesamt in Berlin12) oder dem Institute for Energy and Environmental Research in Takoma Park, Maryland13), mit kritischen  Kommentierungen der alliierten Kriegsführung zurück; auch dann noch, als erkennbar wurde, daß sie eine weiträumige, langanhaltende ökologische Katastrophe auslösen würde.

Die jugoslawische Regierung hat zwar in den ersten Kriegswochen bestimmte Umweltinformationen verbreitet, aber sie wurden, wahrscheinlich um die eigene Bevölkerung nicht in Panik zu versetzen, so abstrakt formuliert, daß sie kaum verwertbare Hinweise auf Art, Umfang und Verbreitung der ökologischen Schäden und Gesundheitsgefahren gaben. Gegen Kriegsende hat sie zwar eine systematische Bestandsaufnahme aller Kriegsschäden angekündigt, aber die soll erst in einigen Monaten vorliegen.

4. Über Methoden der Ökologischen und Mittel der Umweltkriegsführung

In einem Protestschreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nation vom 18. April 1999 listete die Jugoslawische Regierung erhebliche Umweltkriegsfolgen auf, die bereits nach wenigen Kriegstagen auftraten: Die »Zerstörung von Anlagen der chemischen, erdölverarbeitenden und pharmazeutischen Industrie«, die sich »in der unmittelbaren Nähe von Großstädten abspielt, wie z.B. der Zweimillionenstadt Belgrad, Novi Sad, Pristina, Pancevo [oder] Krusevac, führt zur Verdunstung großer Mengen gefährlicher Giftmaterien, die die Menschen, die Luft, den Boden, das ganze Leben in Gefahr bringen. Das letzte Beispiel ist das Bombardement von Anlagen der chemischen Industrie in Belgrad, Pancevo und Novi Sad«. Dadurch flossen »große Mengen von Ammoniak und Erdöl« in angrenzende Flüsse und  »Chemikalienreserven für die Kunststoff- und Kunstdüngerindustrie« verbrannten. Dies führte zur »Bildung einer großen Giftgaswolke«, die »sich über diese Städte und ihre weitere Umgebung« ausbreitete. [...]. Die Gefahren von zahlreichen Nachwirkungen werden erst erforscht.« 14)

Die Zielplaner der NATO verfügten nachweislich über detaillierte Informationen der jugoslawischen Industriestruktur.15) Deshalb wußten sie einmal, welche Gefahrenstoffe in welchen Industriebetrieben inkorporiert waren; sie wußten damit zum andern, welche Umweltgifte durch Bombardierungen freigesetzt und welchen Lebensgefährdungen die Menschen aufgrund der entstandenen Umweltbelastungen ausgesetzt sein würden. Ich unterstelle, daß die Einsatzplaner sich auch ständig Informationen über kriegsökologisch relevante Daten beschaffen konnten wie Wetter, Topographie, Vegetation, Schutzgebiete, Flußsysteme, Schadstoffkonzentrationen, Epidemien oder Bevölkerungswanderungen in den angegriffenen Gebieten.  Kurz, sie verfügten über die notwendigen Daten, um Methoden der Ökologischen Kriegsführung anzuwenden. Und sie verfügten mit Cruise Missiles (Marschflugkörpern) über ein Mittel, das sie befähigte,  einen Umweltkrieg zu führen.16)
Wie haben sie diese Methoden und Mittel tatsächlich angewendet?

Dazu ein repräsentatives Beispiel. Zwischen dem 15. und 18. April 1999 griff die NATO mit Cruise Missiles in Pancevo einen Petrochemie- und Düngemittelkomplex, eine Ölraffinerie und eine Vinylchlorid-Monomer-und eine Ethylen-Anlage an und zerstörte sie. In Pancevo leben 140000 Menschen und es liegt nur ungefähr 15 Kilometer entfernt von Belgrad mit seinen über zwei Millionen Einwohnern.

Der Angriff auf diese Destruktionspotentiale setzte enorme Mengen unterschiedliche Gifte frei, darunter Vinylchlorid, Phosgen und Quecksilber. Vinylchlorid, das beim Verbrennen giftige Gase oder Dämpfe bildet,  ist ein Carcinogen. Bereits 10 Tonnen gelten unter Störfallchemikern als »kritische Menge«, deren Austritt katastrophale Auswirkungen hätte.17) Unmittelbar nach der Bombardierung wurden stark erhöhte Vinylchlorid-Konzentrationen – ein unbestätigter Bericht nannte 10 000-fach höhere Werte – in der Umgebung der VCM-Fabrik gemessen.18)  Etliche Tonnen des krebserzeugenden Ethylendichlorid leiteten Fabrikarbeiter in die Donau, um zu verhindern, daß es explodiert. »Da PVC-Anlagen in der Regel mit Anlagen zur Chlorerzeugung verbunden sind, ist ferner ein Austritt von Quecksilber und Natronlauge in Boden und/oder Wasser sowie Chlor in die Luft zu rechnen.« Derartige Quecksilber-Altlasten gefährden die Gewässer »über Jahrzehnte.«19)

4.1 Der vorsätzliche Giftgaskrieg

Durch die Bombardierung der PVC-Anlagen trat auch Phosgen aus, wodurch die NATO das Leben, die Gesundheit und die Sicherheit der Zivilbevölkerung im Ballungsraum Belgrad bewußt  gefährdete. Bewußt gefährdete, denn das Militärbündnis entwickelt schon vor zwei Jahrzehnten ein ausgeprägtes Interesse für Phosgen-Störfallszenarien und meteorologisch basierte Ausbreitungsmodelle. Einer der damaligen Störfallforscher, der Chemiker Fritz Vahrenholt,  referierte 1979 auf einem NATO-Symposium in Rom die Ergebnisse einschlägiger Störfallszenarien: »Für Phosgen, das im Ersten Weltkrieg als Kampfgas gegen die Franzosen eingesetzt wurde und heute in einer Reihe chemischer Prozesse benötigt wird, wurde vom TÜV Rheinland 1978 berechnet, welche Auswirkungen ein Störfall unter extrem ungünstigen Bedingungen haben kann: In  dicht besiedelten Regionen wie dem  Raum Köln über  2000  Tote  und   fast  20 000 Schwerverletzte.20)
1979 wurde die Untersuchung im Auftrag der NATO von dem Berliner Meteorologen Bernd Gutsche mit einem mathematisch-meteorologischen Ausbreitungsmodell wiederholt. Ergebnis: »Abhängig von den Wetterbedingungen kann eine Phosgen-Wolke sich bis zu sechs, aber auch über 100 Kilometer weit ausbreiten, wobei in der inneren Zone jeweils jeder zweite Bewohner sterben würde. Im schlimmsten Fall wäre dabei ein Areal von rund 1200 Quadratkilometern betroffen.«21)  Die »kritische Menge« dieser brisanten Chemikalie, die eine solche Katastrophendynamik auslösen könnte, beträgt 2 Tonnen.

Mit wie vielen Toten und Verletzten rechnete die NATO im April 1999 vor ihren Angriffen auf die Industriekomplexe in Pancevo? Offenbar müssen wir unser Verständnis von Giftsgaskrieg revidieren. Moderne Giftgaskriege werden nicht mehr mit primären, sondern mit sekundären Giftgaswaffen geführt, also durch die ökologisch-meteorologisch angeleitete Bombardierung von Anlagen, die gefährliche Stoffe oder Kräfte enthalten.

Da die NATO-Kriegsplaner die »kritischen Mengen« solcher  Chemikalien kennen, die, wenn sie durch einen Angriff freigesetzt werden, giftgaskriegsähnlich wirken, unterstelle ich ihnen, daß sie gerade die Unbeherrschbarkeit militärisch verursachter Chemiestörfälle zum strategischen Bestandteil der Kriegsführung machten. Eine Hypothese, die auch durch prognostische Annahmen des Umweltbundesamtes, immerhin einer Regierungsbehörde, gestützt wird.

Es ist absurd: Der Giftgaskrieg mit Primärwaffen zwischen Soldaten wurde völkerrechtlich verboten, den Giftgaskrieg mit Sekundärwaffen, den die NATO gegen die jugoslawische Zivilbevölkerung führt, halten nicht nur Militärs für erlaubt.

5. Militärchemische Zeitbomben durch bombardierte Munitionsfabriken

Die NATO hat nicht bestritten, auf jugoslawischem Territorium auch Munitionsfabriken zerstört zu haben. Allerdings erfuhren wir auch in diesem Fall nichts über die katastrophalen ökologischen und gesundheitlichen Folgen. Da ist eine Monographie über die 1944 zerstörte Sprengstoffabrik »Tanne« in Clausthal-Zellerfeld schon aufschlußreicher. 24)

Zunächst einige Daten über Rohstoff-, Energie- und Produktmengen, die zur Munitionsherstellung benötigt wurden und die gleichzeitig ihr Gefährdungspotential charakterisieren.
Für eine Tonne reines TNT wurden benötigt: 1 960 kg Oleum (d. i. hochkonzentrierte Schwefelsäure),  488 kg Toluol, 1 030 kg Salpetersäure, 50 kg Natriumsulfit,  40 kg Dicarbonat, 110 m3 Kühlwasser,  4 t Dampf und 130 kWh  Strom. Bei der Produktion von  9 t TNT fielen ca. 1 000 m3 Abwässer an. Die Kapazität der Sprengstoffabrik »Tanne« in Clausthal-Zellerfeld betrug 2 850 t/Monat, die tatsächliche Produktion in den Jahren 1943/44 betrug  27 000 Jahrestonnen. Neben dem in »Tanne« hergestellten TNT wurden Ammoniumnitrat und Pikrinsäure als Füllsprengstoff verarbeitet.

Am 7. Oktober 1944 griffen 129 Bomber die Sprengstoffabrik an. Der Angriff erfolgte bei klarem Wetter aus einer Höhe von etwa 3 500 m und dauerte von 12.30 bis 12.47 Uhr.

»Insgesamt wurden 363 Tonnen Bomben (rd. 2000 Stück) abgeworfen, knapp 600 davon trafen das Werk sowie die umliegenden ZwangsarbeiterInnenlager. Die meisten Toten gab es in den Lagern der russischen Zwangsarbeiterinnen [...]; 44 Frauen wurden auf der Stelle getötet. Weitere vier Russen, zwei Franzosen, eine Belgierin sowie 15 deutsche Dienstverpflichtete (elf Männer, vier Frauen) verloren bei dem Angriff auf die Lager ihr Leben. Unter der Zivilbevölkerung in der Stadt gab es 21 Todesopfer, darunter im Werk selbst drei (ein Pole, ein Tscheche, ein Russe). [Der] Angriff auf das Werk erfolgte an einem Samstag, an dem wegen Rohstoffmangel nicht gearbeitet wurde. Die meisten Produktionsgebäude und Rohrleitungen waren daher leer gefahren, so daß es nicht zu Folgeexplosionen kam.«25)

Die Langzeitschäden der Zerstörung lassen sich noch 50 Jahre nach Kriegsende nachweisen. Die Umweltgefährdung durch den ehemaligen Betrieb hat die Natur eben nicht geräusch- und kostenlos beseitigt. »Noch heute finden sich auf dem Werksgelände, und, was noch viel schlimmer ist, auch  in den ehemals genutzten Vorflutern und Absetzhalden hochtoxische Vor-, Zwischen-, End- und Umwandlungsprodukte aus der ehemaligen Sprengstoffproduktion und -Abfüllung. Durch natürlich vorhandene Bakterien werden die organischen Nitroverbindungen zum Teil in gut wasserlösliche und zusätzlich krebserregende Stoffe, u.a. in sogenannte aromatische Amine, umgewandelt.«
Verschiedene Abbauprodukte des  bzw. im Herstellungsprozeß als Zwischenprodukte auftretende Nitrotoluole haben sich im Tierversuch als eindeutig krebserregend und erbverändern erwiesen, selbst in gerade noch nachweisbaren Konzentrationen. Über den Wasserpfad gelangen diese militärchemischen Schadstoffe in den »Einzugsbereich der zur Trinkwassergewinnung genutzten Granetalsperre.« Da fast der gesamte Westharz ein Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung von Niedersachsen und Bremen ist, tickt hier »im wahrsten Sinne des Wortes eine ökologische Zeitbombe.«26)

Es ist zu vermuten, daß auch in Jugoslawien überall dort solche militärchemischen Zeitbomben entstehen, wo Munitionsfabriken bombardiert wurden.

6.  Humanitäre Kriegsführung –  mit Uran-Munition?

Am 22. April 1999 meldete die Fuldaer Zeitung, die NATO habe »bestätigt, daß US-Militärs in Jugoslawien radioaktive Uran-Munition einsetzt. Zugleich dementierte die Allianz aber Berichte über eine Gefährdung unbeteiligter Zivilisten.« 27)

Diese Behauptung der NATO ist falsch. Richtig hingegen ist, daß die Verwendung dieser Munition eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt darstellt. Dieser Tatbestand ist auch den NATO-Militärs spätestens seit dem Golfkrieg (1991) bekannt.

In natürlichem Zustand ist das Schwermetall Uran eine Mischung aus den Isotopen U235   und U238 . U235 ist nur in geringem Umfang im Uran vorhanden. Zur Verwendung von Uran in Nuklearwaffen ist es notwendig, den Anteil von U235 durch Anreicherungsverfahren zu erhöhen. Dabei fällt das U238 in größeren Mengen an. Dies U238 wird auch als depleted uranium (DU) bezeichnet. Es ist stark giftig und schwach radioaktiv.

Das militärische Interesse an DU wurde geweckt, weil es eine erheblich größere Dichte als andere zur Munitionsherstellung verwendete Materialien hat.

So ist DU fast dreimal so schwer wie Stahl, was einer mit DU gefüllten Granate eine sehr viel größere Durchschlagskraft etwa gegenüber der Panzerung von Militärfahrzeugen verleiht.

Zusätzlich zur hohen Durchschlagskraft hat Munition, in der depleted uranium verwendet wird, die Eigenschaft, sich selbst zu entzünden. Weil DU weicher ist als Stahl, wird es beim Durchdringen der Panzerung pulverisiert. Dabei entzündet es sich und wirkt deshalb im Innern eines Panzers wie ein Brandgeschoß.28) Der Einsatz von DU-Munition hat aber nicht nur die beabsichtigte Waffenwirkung. Wenn ein solches Geschoß auf die Zieloberfläche schlägt, wird ein großer Teil der kinetischen Energie als Hitze angeleitet.

Daraus ergibt sich Rauch, der eine hohe Konzentration von DU-Teilchen enthält. Diese Uranpartikel sind stark giftig. Nach der Explosion verbinden sich diese stark giftigen Uranteilchen in der Luft mit Staub und werden anschließend in bewohnte Gebiete, in die Nahrungskette und ins Trinkwasser verfrachtet.

Zum ersten Mal wurde DU-Munition in großen Mengen im Golfkrieg (1991) verwendet. Vor allem das US-Kampflugzeug vom Typ A-10, das erneut im Krieg gegen Jugoslawien eingesetzt wird, verschoß fast 1 Million DU-Granaten. Damit wurden über 1000 irakische Panzer zerstört. Die U.S. Army schätzt die auf dem Golfkriegsschauplätzen »deponierte« Uranmenge auf 300 Tonnen. Die Kriegstrümmer wurden nie beseitigt, weshalb ihre hoch giftigen und schwach radioaktiven Partikel im Südirak ins Grundwasser und in die Nahrungskette gelangten. Beim Eindringen des Giftstoffs in den Körper kann es zur langsamen Zerstörung innerer Organe kommen. Tatsächlich nahm in dieser Region die Zahl der an Leukämie erkrankten Kinder deutlich zu. Aber auch von vergifteten U.S.-Soldaten wird im Zusammenhang mit dem Golfkrieg-Syndrom berichtet.29) Ein ähnlich massiver Einsatz im Kosovo würde die Biosphäre und damit die Gesundheit der Menschen gefährden, die nach ihrer Vertreibung dorthin zurückkehren sollen.

7. Rückwirkungen auf die Gesundheit

Vor allem in Großstädten wie Belgrad, Pancevo, Novi Sad, Subotica oder Krusevac wurden  Hunderttausende von Menschen bereits nach wenigen Kriegstagen in Umgebung der zerstörten Anlagen mehrfach hochtoxischen Gemischen aus Stickoxiden, Schwefel- und Salpetersäuren, Schwermetallen sowie krebserzeugenden beziehungsweise hochgiftigen Kohlenwasserstoffen wie Benzol und Toluol ausgesetzt.

Das war allerdings vorherzusehen. Seit Anfang der achtziger Jahre ist nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, daß die Ansiedlung großer Betriebe der chemischen Industrie in dicht besiedelten Regionen, verbunden mit der Lagerung enormer Mengen gefährlicher chemischer Grundstoffe und Zwischenprodukte, bereits im Frieden eine permanente Gefährdung der Bevölkerung darstellen. Das Störfallrisiko Chemie soll deshalb durch Katastrophenschutzmaßnahmen kalkulierbar bleiben. Und deren erste Regel lautet bekanntlich: Wenn beim Austritt giftiger Gase nicht unverzüglich Evakuierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, können die Auswirkungen verheerend sein.  Im Fall der zerstörten jugoslawischen Industriekomplexe war das Störfallrisiko Chemie durch Katastrophenmaßnahmen nicht beherrschbar, ein Tatbestand, der zum Kalkül der Zielplaner gehört haben dürfte, worauf die nächtlichen Angriffstermine verweisen.
Hinsichtlich der medizinischen Konsequenzen der katastrophalen Bombardierungen sind im wesentlichen zwei Bereiche von Bedeutung, deren therapeutische Folgen in Art und Ausmaß differieren:

Es muß davon ausgegangen werden, daß die Versorgung der  multitraumatisierten Opfer nicht gewährleistet ist und daß viele von ihnen chronisch erkranken. Dazu kommt eine gesundheitliche Langfristgefährdung: »Mit Sicherheit«, so prognostieren Experten/innen des  Umweltbundesamtes, »geht von den in Folge der Zerstörung von Industriestandorten entstandenden Altlasten eine weit über das Kriegsende hinausreichende Gefährdung der Menschen in den betroffenen Regionen aus.« Es müsse darauf hingewiesen werden, »daß eine zivile Nutzung weiter Teile dieser Regionen wegen der Gefährdung für die Gesundheit aus der Kontamination von Boden, Grund- und Oberflächenwasser nicht möglich sein wird.«31)

Zu solchen Flächen gehören auch kontaminierte Agrarflächen in der Umgebung von Belgrad, die aber anscheinend weiter genutzt werden: »Nervosität auf dem Gemüsemarkt«, schrieb die Balkan-Korrespondentin des SPIEGEL, Renate Flottau, am 25. Mai in ihr Belgrader Tagebuch.
»Radieschen, Kartoffeln, Spinat und Salat, die aus der Gegend der bombardierten petrochemischen Fabriken stammen, sind mit schädlichen Schwermetallen belastet. Doch die geschäftstüchtigen Bauern wollen die verseuchte Ernte natürlich nicht vernichten. Deshalb bringen sie sie eilig auf den Markt.«32)  Zu den Landwirtschaftsschäden durch die Verseuchung von Böden und Wässern kommen Versorgungsengpässe; wegen des Mangels an Saatgut, Düngemitteln und Treibstoff in Jugoslawien kann weitaus weniger Getreide, Mais und Gemüse angebaut werden kann als in den Vorjahren.

Die gesundheitlichen Probleme der jugoslawischen Bevölkerung verschärfen sich überdies  durch die Zerstörung ziviler Infrastruktursysteme. In sämtlichen größeren oder strategisch wichtigen Städten wurden systematisch Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kommunikations- und Verkehrssysteme und wichtige Brücken zerstört, aber auch Krankenhäuser, Schulen, Universitäten und Wohngebiete beschädigt. Die Wasser- und Stromversorgung für mehr als eine Million Menschen allein in Belgrad war längere Zeit erheblich gestört.

8. Verrohung des ökologischen Denkens und Handelns

Es ist schon grotesk: Als deutsche Soldaten während des Balkankrieges durch die Bombardierung von Industriekomplexen ultragiftige und carcinogene Stoffe in der Biosphäre freisetzten und dadurch Zivilisten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung brachten, sowie Bestandteile des Naturhaushalts von erheblicher ökologischer Bedeutung derart beeinträchtigten, daß sie auf längere Zeit nicht mehr wie bisher genutzt werden können, durften sie mit einem Großen Zapfenstreich vor dem Brandenburger Tor rechnen.

Würden dieselben Soldaten innerhalb oder außerhalb ihrer Dienstzeit in der Bundesrepublik  »die Eigenschaften eines Gewässers oder eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Bodens derart beeinträchtig[en], daß das Gewässer oder der Boden auf längere Zeit nicht mehr wie bisher genutzt werden kann« oder »Gifte in der Luft, in einem Gewässer, im Boden oder sonst verbreit[en] oder freisetz[en] und  dadurch  einen anderen in  die  Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung bring[en]«, dann würden sie bestraft.  »In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat Leib oder Leben einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines Menschen leichtfertig verursacht.« 33)

Es dürfte für das Umwelt- und Rechtsbewußtsein der NATO-Gesellschaften höchst unerfreuliche Konsequenzen haben, daß sie den zivilisatorischen Konsens, wonach der Mensch seinesgleichen nicht vorsätzlich Giftgaswolken aussetzt, innerhalb weniger Tage ohne erkennbare ethische, ökologische oder wissenschaftliche Skrupel aufgegeben haben.

Und wie der bisherige  Primat des Ökologischen gegenüber dem Militärischen wieder hergestellt werden kann, wenn die Regierungen der kriegführenden Staaten auch zukünftig billigen, daß ihre Militärs alle strafbewehrten Methoden und Mittel der Kriegsführung verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, daß sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen und dadurch Gesundheit oder Überleben der Bevölkerung gefährden, ist heute schon eine brisante Nachkriegsfrage.

9. Fazit

Der jüngste Balkankrieg bestätigt die Erkenntnis aus dem Golfkrieg, daß Kriege, die mit Methoden und Waffenarsenalen geführt werden, die noch den Praktiken des Kalten Krieg verhaftet sind, den Charakter von Umweltkriegen annehmen müssen. Spätestens hier erweist sich die Absurdität der Rechtfertigungskonstrukte von der gerechten und humanitären Intervention. Ein Krieg wie der Balkankrieg, der wegen seiner Konzeption notwendigerweise Menschenrechte verletzt und die universelle ökologische Vernunft pervertiert, bleibt ein Verbrechen gegen den Weltfrieden und gegen die Menschlichkeit.


Anmerkungen

1. Krusewitz, Knut, »Golfkrieg und Ökologie: Ein heiliger, gerechter Umweltkrieg?«, in: Garten und Landschaft, Jg. 101, H. 4 (April 1991), S. 5 – 7
2. Art. 35 Abs. 1 Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (8. Juni 1977), in: Albrecht Randelzhofer, Hrsg., Völkerrechtliche Verträge, Beck-Texte im dtv: Bd. 5031, München 1991, S. 630
3. Art. 35 Abs. 3 Zusatzprotokoll I (s.o. Anm. 2); Günter Verheugen, »Rede zum Humanitären Kriegsvölkerrecht«, in: Deutschen Bundestag, Stenographischer Bericht, 11. Wahlperiode, 189. Sitzung (19. Jan. 1990), S. 14627
4. Art. 55 Zusatzprotokoll I (s.o. Anm. 2), S. 641
5. Höchner, Kurt M., Schutz der Umwelt im Kriegsrecht, Zürich 1977, S. 25
6. Art. 85 Abs. 5 Zusatzprotokoll I (s.o. Anm. 2), S. 664
7. Dies Zitat findet sich in: Die Woche, Nr. 19, 7. Mai 1999, S. 25
8. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 254, 31. Okt. 1979, S. 34
9. Scientific American, Vol. 264, N0. 5 (May 1991), p. 9
10. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 51, 1. März 1997, S. 6
11. Ell, Renate/Evdoxia Tsakiridou, »Hohe Schadstoffbelastung auf dem Balkan: Durch NATO-Bomben sind die Werte für Dioxine und Furane gestiegen«, in: Süddeutsche Zeitung, Nr. 107, 11. Mai 1999, S. 5
12. Umweltbundesamt, Erste Einschätzungen zu den ökologischen Auswirkungen des Krieges in Jugoslawien, unveröfftl. Ms., Berlin, 5. Mai 1999
13. Institute for Energy and Environmental Research, »NATO Must Immediatly Evaluate Environmental and Health Consequences of Bombing«, in: http://www.ieer.org/ieer/comments/yugo/pr051199.html.
14. Bundesrepublik Jugoslawien: Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten, Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (dt. Übers.), 18. April 1999, S. 1
15. Die Angaben der NATO über ihre Zielplanung fanden sich im Internet: http://www.fas.org/irp/b990413ac.gif.
16. Bereits 1982 warnte Prof. Gerhard Poppei (Ingenieurhochschule Wismar) vor dem Einsatz von Cruise Missiles gegen Anlagen, die gefährliche Stoffe oder Kräfte enthalten, weil dadurch »sekundäre Umweltwaffen« ausgelöst werden können; ders., »Flügelraketen im Umweltkrieg«, in: wissenschaft und fortschritt, Jg. 32, H. 3 (März 1982), S. 101 – 103
17. Koch, Egmont R./Fritz Vahrenholt, Im Ernstfall hilflos? Katasrophenschutz bei Atom- und Chemieunfällen, Frankfurt am Main 1982, S. 219
18. Diese Angabe findet sich in einer Stellungnahme, die eine Gruppe von Professoren/innen der Universität Belgrad (Fachbereich Chemietechnologie und Polymere der Fakultät für Technologie und Metallurgie) zur Bombardierung des PVC-Komplexes in Pancevo abgaben: http://www.net4s.com/under/ecologicalcatastrophe.html.
19. Umweltbundesamt, a.a.O., (s.o. Anm. 12), S. 13
20. Koch/Vahrenholt, a.a.O., (s.o. Anm. 17), S. 193
21. Gutsche, Bernd, »Störfallszenarien aus dem Computer«, in: Koch/Vahrenholt, a.a.O., (s.o. Anm. 17), S. 217
22. Umweltbundesamt, a.a.O., (s.o. Anm. 12), S. 4
23. Umweltbundesamt, a.a.O., (s.o. Anm. 12), S. 5
24. Braedt, Michael/Hansjörg Hörseljau/Frank Jakobs/Friedhart Knolle, Die Sprengstoffabrik »Tanne« in Clausthal-Zellerfeld. Geschichte und Perspektive einer Harzer Rüstungsaltlast, Clausthal-Zellerfeld 1988
25. Braedt u.a., a.a.O., (s.o. Anm. 24), S. 60 f.
26. Braedt u.a., a.a.O., (s.o. Anm. 24), S. 103 f.
27. Fuldaer Zeitung, Nr. 93, 22. April 1999, S. 3
28. Rodejohann, Jo, »Entreichertes Uran als Munition«, in: antimilitarismus information (ami), Jg. 7, H. 2 (Febr. 1977), S. III-39 ff.
29. Schwelien, Michael, »Sieger sterben später«, in: ZEIT, Nr. 33, 11. Aug. 1995, S. 9
30. Graf-Baumann, Toni/Fritz Vahrenholt, »Sind Gasverletzte zu retten?«, in: Koch/Vahrenholt, a.a.O., (s.o. Anm. 17), S. 235
31. Umweltbundesamt, a.a.O., (s.o. Anm. 12), S. 10
32. Flottau, Renate, »Belgrader Kriegstagebuch«, in: SPIEGEL, Jg. 53, Nr. 22 (31. Mai 1999),   S. 181
33. Bestimmungen der §§ 330 und 330a des Strafgesetzbuches, in: Hans-Heinrich Jeschek, Hrsg., Strafgesetzbuch, Beck-Texte: Bd. 5007, München 1994, S. 149 f.



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