Sicherung der Parkanlage Lindenau
Begründung
Auf Teilbereichen der Parkanlage Lindenau wurde bei Großveranstaltungen in der Lindenau-Halle das Parken gestattet. Durch eine Schranke sollte gewährleistet werden, dass nur bei Großveranstaltungen die Zufahrt möglich ist. Mit mehreren Anträgen wurde die Stadt Hanau dazu aufgerufen durchzusetzen, dass in der übrigen Zeit die Schranke tatsächlich geschlossen ist. Dies war der Stadt nicht möglich. Parkende Autos stehen weiterhin häufig in der Anlage, die Begrenzungen werden nicht eingehalten und Schädigungen des Baumbestandes sind zu befürchten. Da es offensichtlich nicht zu organisieren ist, für Begrenzung der Parkmöglichkeiten zu sorgen, sollten zum Schutz der Anlage keine Ausnahmeregelungen mehr erfolgen und das PKW-Parken grundsätzlich untersagt werden. Wir bitten um Zustimmung.
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Hanau