Begründung
In der Fahrradnovelle, die 1997 in Kraft trat, wurden Festlegungen für Voraussetzungen des baulichen Zustandes von Radwegen getroffen. Mit der am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen Neufassung des Bußgeldkataloges wurden auch umfassende Regelungen hinsichtlich möglicher Verstöße durch RadfahrerInnen getroffen. Leider sind ist die Umsetzung der Fahrradnovelle in Hanau und damit in Großauheim/Wolfgang noch nicht soweit fortgeschritten, dass Rechtssicherheit für FahrradfahrerInnen besteht. Eine umfassende Überprüfung auf Zulässigkeit der Ausschilderung und Wegeführung ist dringend nötig. Diese ist umgehend vorzunehmen. Bei Radwegen, die den Anforderungen nicht entsprechen, ist die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben, unsichere Bereiche sind zu entschärfen, Schutzstreifen anzulegen. Die benötigten Mittel für eine Umgestaltung stehen im Haushalt zur Verfügung.
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Hanau