Begründung
Der Magistrat ist - wie dem Schreiben vom 11. Februar 1997 zu entnehmen ist - verpflichtet, „auf Anfordern Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu erteilen.“ Diesem Schreiben ist auch zu entnehmen, daß es keine „Auskunfts- oder Berichtspflicht für die Zukunft gibt“. Um den formalen Anforderungen gerecht zu werden, bitten wir hiermit, einen schriftlichen Bericht über Zuwendungen an Vereine und Verbände im Ortsbezirk Großauheim/Wolfgang zu geben.
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Hanau