1. Die Zahl der Fahrscheine bleibt für Hanau-Paß-Inhaberinnen
und Rentnerinnen bei max.
48 Fahrscheinen.
2. Die Anlage 1 wird dahingehend ergänzt, daß
von der Reduktion der Fahrscheine
Hanau-Paß-Inhaberinnen und Rentnerinnen
ausgenommen bleiben.
3. Die Anlage 1 wird dahingehend ergänzt, daß unter
Punkt 2. aufgenommen wird, daß
weiterhin Frauen zwischen 14 und 18 Jahren
zur Nutzung des Frauen-Nachttaxis ohne
Einkommensnachweis berechtigt bleiben.
4. Die Anlage 1 wird dahingehend ergänzt, daß unter
Punkt 5 c) die Bestimmungen des
Frauen-Nachttaxis für die Zeit von 20.00
Uhr bis 5.00 Uhr gelten (in der Zeit vom 01.05.
- 31.08. jedoch erst ab 21 Uhr).
5. Als flankierende Maßnahmen sind seitens der Hanauer-Straßenbahn
AG die Verbesserung
der Bedienungszeiten in den Abendstunden sowie
ein Service „Halten auf Wunsch“ zu
prüfen und im Rahmen des VEP zu realisieren.
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