Begründung
Die Flexibilisierung der Berufswelt erfordert eine Flexibilisierung der Angebote zur Kinderbetreuung. Bei Teilzeitbeschäftigung bzw. Berufstätigkeit nur an einigen Tagen der Woche stellt sich häufig die Notwendigkeit, auf eine flexible Möglichkeit der Kinderbetreuung angewiesen zu sein. In vielen Fällen ist im Grundschulalter ein Hortplatz nicht nötig, da nur an wenigen Tagen eine zusätzliche Betreuung erforderlich ist. Für diese Fälle sollte ein Angebot seitens der Stadt zur Verfügung stehen, das der Flexibilisierung der Arbeitszeit Rechnung trägt, zumindest solange, bis durch die Grundschule mit festen Öffnungszeiten eine verläßliche Betreuung der Kinder im Grundschulalter erfolgen kann.
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Hanau