Projekt Umweltverbund - hier: Zufußgehen 

2.  Bedeutung des Zufußgehens

Wie bereits dargestellt wird der FußgängerInnenverkehr allenfalls als Restverkehr betrachtet. Wir aber behaupten: Fußverkehr ist nicht nur Restverkehr. Selbst im Berufsverkehr ist das Zufußgehen genauso verbreitet wie die Benutzung Öffentlicher Verkehrsmittel (Monheim: Straßen für alle). Auch für viele weitere Verkehrsbeziehungen bietet sich das Zufußgehen an: 2/3 aller Autofahrten gehen über Strecken unter 10 km, 23 % über Strecken von we-niger als zwei Kilometern (D. Seifried, Gute Argumente: Verkehr). Zumindest die letztgenannte Entfernung ist fußläufig bequem zu bewältigen.

Voraussetzung ist jedoch, daß dieser eindeutig umweltverträglichsten Verkehrsart ein Wegesystem zur Verfügung gestellt wird, das seiner Bedeutung gerecht wird. Den mei-sten VerkehrsplanerInnen ist allerdings bisher noch nicht aufgefallen, daß die Fußgänge-rInnen viel mehr Kontakt zur Wegstrecke haben, als andere VerkehrsteilnehmerInnen: sie bewegen sich langsamer und treten wesentlich stärker in Austausch mit ihrer Umwelt, sie riechen, hören, sehen, fühlen diese Umwelt. Daher ist es unabdingbar, gerade bei der Gehwegegestaltung benutzerInnenfreundliche Strukturen zu schaffen. Das Zurücklegen des Weges sollte gleichzeitig Erholung sein können. Nicht umsonst sind Wandern, Spa-zierengehen und Flanieren beliebte Urlaubsbeschäftigungen. Das Gehen dient damit gleich-zeitig der Gesundheit, (es ist MIV-Reduzierung).

In angenehmer Umgebung fördert das Gehen das psychische und physische Wohlbefinden. In unangenehmer Umwelt, häßlich, grau, zugeparkt, von herumliegendem Abfall geprägt und mit einer Luft die nach Benzol und Urin riecht und ozonreich ist, wird natürlich (besser: unnatürlich) das Gegenteil erreicht.

Weiterhin wird das Unbehagen der FußängerInnen durch ihre physische und psychische Unterlegenheit gegenüber den Blechkisten bestimmt. Die physische Unterlegenheit wird deutlich durch die Verletzbarkeit der FußgängerInnen: die AutofahrerInnen haben eine Knautschzone, die FußgängerInnen sind ihre Knautschzone. Diese physische Unterle-genheit ist beiden bewußt: AutofahrerInnen und FußgängerInnen. Aus diesem Bewußt-sein resultiert die psychische Unterlegenheit der Gehenden.

Es bleibt also festzuhalten, daß der FußgängerInnenverkehr umweltfreundlicher aber be-nachteiligt ist. In einer Zeit des drohenden, ja teilweise bereits erreichten Verkehrskol-lapses, ist es an der Zeit, endlich auch den umweltverträglichen FußgängerInnenverkehr zu fördern. Auch sollten sich staatliche Stellen daran erinnert fühlen, daß es die Aufgabe des sozialen Rechtsstaates ist, die Schwächeren zu schützen.

Schließlich kommt es darauf an, auch den FußgängerInnenverkehr voll anzuerkennen und ihn mit anderen Verkehrsträgern des Umweltverbundes optimal zu verknüpfen. Dies in einem klar umrissenen Raum aufzuzeigen und damit den EntscheidungsträgerInnen und den Verkehrsplanung umsetzenden Stellen eine erste Handreichung zu geben, ist Aufgabe dieser Broschüre. 



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