Projekt Umweltverbund - hier: Zufußgehen
5. Verbesserungsmöglichkeiten für das Zufußgehen
Um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation zu kommen bedarf es
eines umfassenden Konzeptes, das schrittweise zu realisieren ist. Voraussetzung
für eine Umsetzung ist jedoch ein Bewußtseinswandel bei den
PlanerInnen und den politischen Gremien.
Beispiele aus anderen Städten und Gemeinden zeigen jedoch, daß
konsequente Umsetzung einerseits möglich ist und andererseits zu einer
deutlichen Lebensumfeldverbesserung führt.
Der Gedanke, daß Wohnen und Leben nicht nur in qm Wohnraum und
Zufahrtsstraßen zu definieren ist, sollte sowohl verstärkt von
den PlanerInnen als auch von den politischen EntscheidungsträgerInnen
für Hanau und seine Stadtteile, hier Steinheim und Klein-Auheim, aufgegriffen
werden - und zwar frei von der derzeit noch vorhandenen Alibi-Planung.
5.1 kurzfristig realisierbare Maßnahmen
Alle Maßnahmen, die zu ergreifen sind, bedürfen der Akzeptanz,
um angenommen zu werden. Hier ist vor allem Öffentlichkeitsarbeit
gefragt, eine Vorstellung der Maßnahmen und das Einbeziehen der Bevölkerung
sind in fast allen Fällen Voraussetzung für eine sinnvolle Umgestaltung.
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Vordringlich ist in Steinheim und Klein-Auheim die Aufhebung des Gehwegparkens.
Die entsprechenden Schilder sind umgehend zu entfernen und das illegale
Gehwegparken durch Kontrollmaßnahmen zu unterbinden.
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Die Vorschläge der Altstadinitiative ISTA, an der Einfahrt zur Altstadt
nach dem Kardinal-Volk-Platz einen versenkbaren Poller zu installieren
und damit die Zufahrt am Abend zu unterbinden, sind umzusetzen. Gleichzeitig
sind die Ausfahrmöglichkeiten durch Einbahnstraßenregelung für
den einfahrenden Verkehr zu sperren.
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Die Durchfahrtmöglichkeiten durch Steinheim sind zu reduzieren. Eine
Einbahnstraßenregelung (Steinheimer Vorstadt) ist hierzu ein wichtiger
Schritt.
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Eine ausreichende Beschilderung auch für den Fußgängerverkehr
ist anzubringen.
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Die Querungsmöglichkeiten sind umgehend zu verbessern. Langfristig
ist das Ziel anzustreben, im Wohn- und Versorgungsbereich zu gleichberechtigter
Verkehrsführung zu kommen, in der Zwischenzeit müssen ausreichende
Querungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies gilt besonders an Haltestellen
des ÖPNV und im Bereich der Schulwege sowie im Einkaufsbereich.
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Auf die Belange von Behinderten ist verstärkt Rücksicht zu nehmen.
Absenkung von Bordsteinkanten und treppenfreie Erreichbarkeit muß
hergestellt werden.
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Sofortige Entrümpelung der Gehwege von überflüssigen Schildern
und sonstigen Behinderungen.
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Verlangsamen des noch anfallenden Verkehrs durch Rechts-vor-Links-Regelung.
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Schaffung von Ruhezonen an geeigneten Stellen.
5.2 langfristig realisierbare Maßnahmen
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Langfristiges Ziel sollte sein, dort wo Menschen leben, wohnen und arbeiten
zu einem gleichrangigen Verkehrsgeschehen zu kommen. In einzelnen Bereichen
sollte Vorrang für Fußgänger bzw. Radfahrer ausgewiesen
werden.
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Bei weiteren Ausbaumaßnahmen ist auf ausreichende Gehwegbreite (mindestens
4 m) zu achten. Die vorhandenen Gehwege sind sukzessive auf eine entsprechende
Breite umzubauen.
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Ein Gehwegnetz ist anzulegen und entsprechend den Bedürfnissen der
FußgängerInnen auszugestalten. Insbesondere muß die Verbindung
zwischen Wohnbereich, Arbeits- und Einkaufsbereich, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
sowie Ämtern optimal durch ein Gehwegnetz hergestellt werden.
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Wohnstraßen sind in "Spielstraßen" umzuändern. An Kreuzungsbereichen
ist die Straße aufzupflastern.
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Bestehende Parkplätze sind so weit wie möglich wieder in Plätze
mit Aufenthaltsqualität für die Menschen umzubauen.
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